Die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte am UKER sind…

ein Schwerpunkt, mit dem sich die ÖTV/MB - Personalratsmitglieder in der nächsten Zeit befassen werden. Wir hatten das ja vor der Wahl angekündigt, mittlerweile sind wir bereits aktiv geworden. Unter unserer Federführung werden die Arbeitszeiten (die geplanten und die tatsächlich erbrachten) der Ärztinnen und Ärzte im Personalrat auf den Prüfstand gestellt.

Dabei geht es uns nicht darum, „irgendjemanden an den Pranger zu stellen“, vielmehr wollen wir Arbeitszeitregelungen, die tarif- und gesetzeskonform sind und vor allem die Belange und Interessen unserer Ärztinnen und Ärzte berücksichtigen.

 

Während in der Pflege und im medizinisch-technischen Bereich schon sehr viel geregelt ist, besteht im ärztlichen Bereich aus unserer Sicht doch ein ziemlicher Nachholbedarf. Das reicht von der Aktualisierung und Optimierung bestehender Dienstvereinbarungen, dem Abschluss neuer Regelungen bis hin zum Aufzeigen und Abstellen von Missständen in einzelnen Kliniken/Abteilungen.

 

Ein Anfang ist bereits gemacht, es liegt noch viel Arbeit vor uns. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns!

 

Unsere ÖTV/MB - Personalräte, die sich - neben ihren üblichen Personalratsaufgaben - speziell um die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte kümmern:

Dr. Andreas Tröster, Prof. Dr. Alexander Cavallaro, PD Dr. Dominik Weiss, Dr. Harald Strauss, Dr. Chara Gravou-Apostolatou, Dr. Jochen Wacker, Kay Mailänder und Günter Laurer.

 

Dienstvereinbarungen am UKER

Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen werden kann.

 

Dienstvereinbarungen können über Sachverhalte abgeschlossen werden, die nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag abschließend geregelt sind (typischerweise Arbeitsentgelte), es sei denn, der Tarifvertrag lässt eine Dienstvereinbarung ausdrücklich zu, und bei denen der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat.

 

Einen Überblick über alle abgeschlossenen und gültigen Dienstvereinbarungen am Universitätsklinikum Erlangen (UKER) finden Sie im Mitarbeiterportal auf der Seite des Personalrates des UKER unter "Zentrale Dienste".

 

Bitte beachten Sie, dass Sie diese Informationen nur von einem Rechner abrufen können, der dem Intranet des UKER angeschlossen ist.

 

ö-t-v / mb

Telefon: +49 9131 8534174

E-Mail: info@ötv-mb-erlangen.de

Personalräte am UKER

Wir sind auch 2023

für Sie da !

 

   

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