Tarifinformationen

Tarifverhandlungen 2019/20

7.3.2020 - Nach zweitägigen Verhandlungen haben sich der Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Eckpunkte einer Tarifeinigung für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in 23 tarifgebundenen Universitätskliniken verständigt. „Es war keine leichte Geburt. Gegen erhebliche Widerstände haben wir mit der Unterstützung unserer Mitglieder in den Unikliniken ein respektables Gesamtergebnis erreicht, das die Ärztinnen und Ärzte insgesamt entlastet. Zudem haben sie jetzt mehr Planungssicherheit bezüglich ihrer Arbeitszeiten“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, im Anschluss an die vierte Verhandlungsrunde beider Seiten in Hannover.

 

4.2.2020 - Mehrere Tausend Ärztinnen und Ärzte aus bundesweit 23 Universitätskliniken haben sich an dem heutigen Warnstreik beteiligt. An der zentralen Demonstration und Kundgebung des Marburger Bundes in Hannover nahmen mehr als 3.500 Ärztinnen und Ärzte aus landeseigenen Universitätskliniken teil.

5 Prozent mehr Gehalt in drei Schritten - MB erzielt Tarifeinigung für Ärzte in Unikliniken der Länder

13.04.2017 – In der zweiten Runde ihrer Tarifverhandlungen haben sich der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in Berlin auf einen neuen Tarifabschluss für die mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in den 20 Universitätskliniken des TdL-Tarifbereichs geeinigt. Die Gehälter der Ärzte steigen in drei Schritten um insgesamt 5 Prozent: rückwirkend zum 1. April 2017 um 2,0 Prozent, nach zehn Monaten zum 1. Februar 2018 um weitere 2,0 Prozent und zum 1. Dezember 2018 um zusätzlich 1,0 Prozent. Die Einsatzzuschläge für Rettungsdienste steigen prozentual im Gleichklang mit den Gehältern. Der neue Tarifabschluss hat eine Gesamtlaufzeit bis 30. September 2019.

Ein weiterer Schwerpunkt der Verhandlungen war die Forderung des Marburger Bundes nach einer Aufhebung der Begrenzung der Berechnungsgrundlage für geleistete Überstunden. Bislang wurde für die Bezahlung der einzelnen Überstunde (nicht des Zuschlages) das individuelle Stundenentgelt berücksichtigt – jedoch nur bis zur Grenze der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe. In den Verhandlungen gelang es nun, durch die Anhebung auf die maximale Stufe 4 der jeweiligen Entgeltgruppe diese Begrenzung deutlich zu entschärfen, so dass ab 1. Februar 2018 die Berufserfahrung auch bei den Überstunden stärker berücksichtigt wird. „Wir haben in einer reinen Gehaltsrunde am Ende einen akzeptablen Kompromiss erreicht. Der Spielraum war begrenzt, weil im Tarifvertrag vor allem monetäre Regelungen zur Disposition standen. Die Tarifrunde im Jahr 2019 wird uns wieder mehr Optionen bieten, die wir dann auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen nutzen können", sagte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.

 

Forderung Tarifrunde 2017 des Marburger Bundes

20.3.2017 - der Marburger Bund hat seine Tarif-Forderungen an diesem Monatg an die TdL übermittelt. Für diese Tarifrunde wurden seitens des MB die Entgelttabelle sowie die Zuschläge nach §8 (1) gekündigt. Der Marburger Bund fordert eine lineare Erhöhung des Tabellenentgeltes um 5,9% sowie eine Erhöhung des Überstundenzuschlages auf 20% und des Nachtzuschlages auf 25% der jeweiligen individuellen Eingruppierungstufe. Ebenso sollen am Oster- und Pfingstsonntag ein Feiertagzuschlag gezahlt werden. Die Laufzeit des neuen Abschlusses soll ein Jahr betragen.

 

Tarifabschluss 2017 ver.di / TdL

19.2.2017 - am 17.2. wurde zwischen der Gewerkschaft ver.di und der TdL ein Tarifabschluss erziehlt. Hier das Ergebnis im Einzelnen

  • eine tabellenwirksame Anhebung der Gehälter um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 beziehungsweise um 75 Euro Mindestbetrag als soziale Komponente
  • ein weiterer Anhebungsschritt um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018
  • die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 in zwei Teilschritten: zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2018
  • Verabredung einer Prozessvereinbarung über die Aushandlung einer neuen Entgeltordnung, von der künftig insbesondere die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und dem Pflegebereich profitieren sollen. Bis zu einer Einigung, die in der Tarifrunde 2019 angestrebt wird, erhalten Sozialarbeiter je nach Eingruppierung 50 bis 100 Euro mehr pro Monat, Erzieherinnen und Kita-Leitungen 80 Euro
  • Auszubildende erhalten eine in zwei Schritten von jeweils 35 Euro erhöhte Vergütung sowie künftig 29 Tage Urlaub im Jahr

ver.di und die dbb fordern, das Ergebnis auch auf die Beamten der Länder zu übertragen.

 

BVG entscheidet bis Ende 2016 über Tarifeinheitsgesetz

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Rahmen einer Folgenabwägung den Antrag des Marburger Bund zur Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt, zugleich aber deutlich gemacht, dass mit der heute veröffentlichten Entscheidung die Erfolgsaussichten der Hauptsache außer Betracht bleiben. Der Beschluss ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es in einer vergleichsweise kurzen Frist bis Ende 2016 über unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz entscheiden wird. Damit ist der von den Arbeitgeberverbänden propagierte Weg über die Arbeitsgerichte hinfällig. Es wird eine Grundsatzentscheidung über das Tarifeinheitsgesetz geben. 

Bayernzulage "TV-Ärzte" wird weitergezahlt

Der bayerische Finanzministers Dr. Söder gibt mit einem Schreiben vom 27.04.2015 bekannt, dass die bayerische Sonderzulage für Ärzte an den Uniklinika in Bayern und beim Deutschen Herzzentrum München für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages mit der TdL auch über den 31.01.2015 (also vorerst bis 31.3.2017) gewährt wird.

 

Tarifabschluss Marburger Bund mit der TdL 2015 für alle angestellten Ärzte an den Uniklinken

17. April 2015 - Ungewöhnlich schnell und unspektakulär konnte heute in der 2. Verhandlungsrunde ein Abschluss gefunden werden. Leider waren einige Punkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu ungünstigen Zeiten für die TdL nicht verhandelbar und hätten einen im Moment nicht sehr aussichtsreichen Arbeitskampf nach sich gezogen. Dafür konnte die Urlaubsungerechtigkeit, die der letzten Verhandlungsrunde entsprungen ist, wieder wettgemacht werden. Ab 2016 wird es wieder 30 Tage Erholungsurlaub für alle Ärzte geben.

 

Hier die Punkte des Abschlusses sinngemäß  im Einzelnen:

 

  • Lineare Erhöhung der Entgelttabelle um 2,2% jetzt und nochmals 2,2% zum April 2016.
  • Einführung einer 6. Stufe in Ä2 (Fachärzte) in Höhe der Stufe Ä3/1.
  • Verkürzung der Laufzeit der Stufen Ä2/3-5 auf je nur 2 Jahre.
  • Erhöhung des Zuschlages für Vollarbeit am Samstag von 13-21 Uhr von 10 auf 20%.
  • Einbeziehung des Betriebsarztes zum Gesundheitsschutz bei Abschluss von Arbeitszeitmodellen.
  • 30 Tage Erholungsurlaub für alle Ärzte ab 2016 (bislang 29 Tage in den ersten sechs Jahren)
  • Laufzeit 26 Monate (bis Ende März 2017)

 

Über die Forderung von regelhaft zwei arbeitsfreien Wochenenden im Monat, wie es sie schon an einigen UKs gibt, wollte die TdL im Moment nicht verhandeln. Signalisierte aber die Bereitschaft, Gespräche unter Einbeziehung von Vertretern der Unikliniken zu diesem Thema zu führen. Der Bereitschaftsdienst ist nur mit Kündigung des Manteltarifvertrages (also des Tarifvertrages in Gänze) verhandelbar, daher fehlt weiterhin die Umsetzung der Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten in diesem Bereich. Dieser war von beiden Seiten wegen der Einführung des Tarifeinheitsgesetz und dessen juristischer Klärung momentan nicht gekündigt worden.

In Deutschland kann jeder Arbeitnehmer frei entscheiden, welche Gewerkschaft seine Interessen vertritt. Dieses Freiheitsrecht ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert – es gilt ausdrücklich „für jedermann und für alle Berufe“.

 

 

Dem steht der Entwurf des Gesetzes zur "Tarifeinheit" entgegen, das zum 1. Juli 2015 in Kraft treten werden soll. Die momentan laufenden Tarifverhandlungen werden durch diese politische Bedrohung in Frage gestellt.

 

was kommt jetzt - Tarifverhandlungen TV-Ärzte

Die heute am 17. April 2015 in der zweiten Verhandlungsrunde des Marburger Bundes mit der TdL erzielte Einigung zum Tarifvertrag TV-Ä an Uniklinken muss nun noch durch die Kleine Tarifkomission sowie die TdL ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten kann. Das ist ein formaler Akt, trotzdem dauert die Umsetzung oft einige Monate, da die jeweiligen Verwaltungen der Unikliniken erst auf eine endgültige, veröffentlichte Schriftfassung des Tarifabschlusses warten müssen, bevor sie ihn umsetzen können.

 

Das 5. Netzwerktreffen „Ärzte an Unikliniken“ – Tarifrunde 2015 – findet am 27. April 2015 in Frankfurt/M. von 15 - 17 Uhr mit Vertretern aus 14 deutschen Universitätskliniken statt. Dort wird mit den Vertretern aus den Unikliniken der erzielte Abschluss diskutiert, sowie auch das weiter Vorgehn für die zukunft erörtert. Schließlich droht nun allbekannt durch die Tarifeinheit die Frage: Wer wird das nächste Mal für die Ärzte verhandeln dürfen?

 

Am Netzwerktreffen kann jede interessierte Ärztin und jeder interessierter Arzt teilnehmen.

 

Der Abschluss 2015 des Marburger Bundes im Einzelnen werden wir baldmöglichst hier auch veröffentlichen.

 

Tarifeinigung 2015 TV-Ä TdL

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TV-Ä (TdL) - aktuelle Vergütungstabelle (bis März 2016)

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weitere Informationen zum aktuellen Tarifgeschehen und zum geplanten "Tarifeinheitsgesetz" sind im Download anrufbar.

ö-t-v / mb

Telefon: +49 9131 8534174

E-Mail: info@ötv-mb-erlangen.de

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